Ein Mitarbeiter (sv-pflichtige Teilzeitbeschäftigung) ist ab dem 1. Tag der Beschäftigungsaufnahme krank.
Wie ist da abrechnungsmäßig vorzugehen? -- Generell gilt - keine LFZ in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung. Zahlt die Krankenkasse auch dann Krankengeld, wenn die Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenkasse mit dem 1. Beschäftigungstag begonnen hat? -- Zuvor war der Mitarbeiter (EU-Ausland) gesetzlich in seinem Heimatland versichert.