Expertenforum - Krank ab Beschäftigungsbeginn

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  • 01
    Krank ab Beschäftigungsbeginn

    Ein Mitarbeiter (sv-pflichtige Teilzeitbeschäftigung) ist ab dem 1. Tag der Beschäftigungsaufnahme krank.

    Wie ist da abrechnungsmäßig vorzugehen? -- Generell gilt - keine LFZ in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung. Zahlt die Krankenkasse auch dann Krankengeld, wenn die Mitgliedschaft bei einer deutschen Krankenkasse mit dem 1. Beschäftigungstag begonnen hat? -- Zuvor war der Mitarbeiter (EU-Ausland) gesetzlich in seinem Heimatland versichert.

  • 02
    RE: Krank ab Beschäftigungsbeginn

    Hallo Lohnbüro KD,
     
    da Ihre Fragestellung zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Beginn einer Beschäftigung vordergründig das Arbeitsrecht betrifft, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums nur eine allgemeine Stellungnahme zu Ihrem Sachverhalt abgeben können.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Kann ein Arbeitnehmer seine neue Beschäftigung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht aufnehmen, so wird zunächst kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet.
     
    Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse beginnt mit dem Tage des Eintritts in das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis. Sie beginnt insofern grundsätzlich mit dem Tag, zu dem das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Dies ist der Tag, an dem die für die Sozialversicherungspflicht geforderten Voraussetzungen, nämlich das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt erfüllt werden.
     
    Der Eintritt der Versicherungspflicht verschiebt sich somit entweder auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit oder auf den Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer erstmals Anspruch auf das Arbeitsentgelt hat.
     
    Ein Anspruch auf Krankengeld im Rahmen der Wartezeitregelung besteht in einem solchen Fall nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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