Expertenforum - Kostenübernahme Studiengebühren private Universität

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  • 01
    Kostenübernahme Studiengebühren private Universität

    Liebes Team,


    kann ein Arbeitgeber die Studiengebühren i.H.v. ca. 60.000 € für eine private Uni in Deutschland steuerfrei übernehmen als Teil des Gehaltes? Die Arbeitnehmerin absolviert ein Studium im Bereich Zahnmedizin und soll als Werkstudentin angestellt werden. Der Arbeitgeber ist Kieferorthopäde. Wäre es dann auch beitragsfrei?


    Beste Grüße und einen guten Start in den Tag wünscht

    Torsten Kalb


     

  • 02
    RE: Kostenübernahme Studiengebühren private Universität

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Übernahme der Studiengebühren ist leider nicht steuerfrei möglich, sondern wäre als steuerpflichtige Vergütung einzuordnen. Steuerfreier Ersatz wäre zulässig bei der Erstattung von Arbeitnehmer-Aufwendungen für den Arbeitgeber und/oder ganz überwiegendem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers an der jeweiligen Bildungsmaßnahme. Beides ist nur anzunehmen, wenn die Ausbildung erkennbar und eindeutig ausschließlich oder fast ausschließlich im Arbeitgeberinteresse erfolgt, für den Arbeitnehmer also nicht anderweitig verwertbar ist. Beim Studium der Zahnmedizin liegt diese Voraussetzung nicht vor; der erfolgreiche Studienabschluss würde die entsprechende Tätigkeit der Arbeitnehmerin/Werkstudentin auch bei anderen Arbeitgebern oder selbstständig ermöglichen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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