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  • 01
    kostenlose Dienstradüberlassung und geldwerter Vorteil

    Guten Tag,

    wir bieten in unserem Unternehmen die Möglichkeit der Dienstradnutzung an. Durch ein technisches Versehen kam es dazu, dass der Vertrag eines Beschäftigten nicht in der Entgeltabrechnung berücksichtigt wurde. Die Firma hat sich entschieden, auf eine Rückrechnung zu verzichten, so dass faktisch eine kostenlose Überlassung eines Dienstrades zur privaten Nutzung erfolgte. Wie hoch ist jetzt der geldwerte Vorteil, welchen ich ansetzen muss? Der Betrag nach der 1 % Regel hätte 4 € im Monat betragen für die gesamte Laufzeit (36 Monate) also 144 € <-- entspricht dies dem geldwerten Vorteil? Eine andere Überlegung bestand darin, dass auch noch die nicht abgewälzte Leasingrate (40 € je Monat also 1.440 € gesamt) als geldwerter Vorteil angesetzt werden muss, dies verstehe ich jedoch nicht, da ja auch bei einem Dienstwagen die Leasingrate vom Arbeitgeber getragen wird und durch die Anwendung der 1 % Regel die private Nutzung abgegolten ist.

    Können Sie mir bitte mitteilen, welchen Ansatz ich nun für den geldwerten Vorteil anwenden muss? Falls auch die nicht abgewälzte Leasingrate anzusetzen wäre würde mich interessieren, ob diese auch im Rahmen der 50 € Bagatellgrenze betrachtet werden könnte und somit sv- und steuerfrei wäre?

    Vielen Dank

  • 02
    RE: kostenlose Dienstradüberlassung und geldwerter Vorteil

    Guten Tag,
     
    aus Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehmen wir, dass das Dienstfahrrad ohne Eigenbeteiligung des Mitarbeitenden ausschließlich durch Finanzierung des Arbeitgebers überlassen wurde.
     
    Für die Fälle der kostenfreien Überlassung zusätzlich zum Gehalt hat der Gesetzgeber folgende Regelung vorgesehen:
     
    Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, bleiben lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG) und somit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für E-Bikes als auch für Fahrräder. Eine Aufzeichnungspflicht im Lohnkonto besteht nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: kostenlose Dienstradüberlassung und geldwerter Vorteil

    Vielen Dank für die superschnelle, fundierte Antwort

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