Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Eine Mitarbeiterin bei uns hat eine Pfändung. Da die Mitarbeiterin zwei ältere Kinder hat, haben wir bei ihr Unterlagen angefordert (Meldebescheinigung, Unterhaltsnachweis). Da die Unterlagen nie eingereicht wurden, haben wir ab Oktober 2025 keine Kinder mehr berücksichtigt. Die Mitarbeiterin hat dann am 30.10.25 die Unterlagen eingereicht und wir haben für die November Abrechnung die Kinder wieder berücksichtigt. Die Mitarbeiterin besteht nun auf eine Korrektur der Pfändung für 10/2025. Wir sind allerdings der Meinung, dass keine Korrektur notwendig ist, da die Unterlagen nicht vorlagen und das Geld bereits an den Anwalt überwiesen wurde. Wer hat Recht? Können Sie bitte angeben, wo die Regelung dazu steht? Vielen Dank.