Hallo,
ist es möglich ein von der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum (Dauer 3 Monate) mit einem freiwilligen Praktikum (Dauer 3 Monate) zu kombinieren, ohne dass Mindestlohnpflicht entsteht?
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Hallo,
ist es möglich ein von der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum (Dauer 3 Monate) mit einem freiwilligen Praktikum (Dauer 3 Monate) zu kombinieren, ohne dass Mindestlohnpflicht entsteht?
Hallo miha,
Ihre Frage, ob eine Kombination von Pflichtpraktikum und freiwilligem Praktikum zur „Umgehung der Mindestlohnpflicht“ möglich ist, betrifft rein arbeitsrechtliche Regelungen, zu denen wir im sozialversicherungsrechtlichen Bereich dieses Forums keine Stellungnahme abgeben können.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/Stellungnahme aus diesem Bereich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Eine Kombination von „freiwilligem“ Praktikum nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MiLoG und Pflichtpraktikum nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MiLoG ist zulässig. In § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MiLoG wird ausdrücklich klargestellt, dass ein schädliches „Vorpraktikum“ nur dann vorliegt, wenn es sich um ein „solches“ Praktikumsverhältnis (also um ein freiwilliges Praktikum im Sinne der Nr. 3) gehandelt hat.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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