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  • 01
    Klage IAP steuerpflichtig

    Guten Tag,

    wir haben eine Beschäftigte, die sich erfolgreich rückwirkend eingeklagt hat und möchten ihr alle zustehenden Entgelte und Sonderzahlungen auszahlen. sie hat nun auch Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Diese durfte bis 31.12.24 steuerfrei gezahlt werden, d.h. wir müssten nun steuerpflichtig abrechnen? Wie verhält es sich bei einem Klagefall? Können wir als Arbeitgeber die Versteuerung der IAP übernehmen?

    Viele Grüße

    Elsa

  • 02
    RE: Klage IAP steuerpflichtig

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Inflationsausgleichsprämie konnte nur bis 31.12.2024 gezahlt werden.


    Wenn nachträglich (jetzt im Jahr 2025) entsprechende Beträge ausgezahlt werden sollen/müssen, erfolgt dies mit Abgabenbelastung (also insbesondere nicht lohnsteuerfrei). Für die 2024 unterlassene Auszahlung z.B. von EUR 1.000 als IAP wären dann jetzt EUR 1.000 netto (zuzüglich Lohnsteuer etc.) aufzubringen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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