Hallo,
wir benötigen bitte Ihre Unterstützung bei folgendem Fall:
Unser Mitarbeiter war bis einschließlich 30.09.2025 gesetzlich krankenversichert und ist seit dem 01.10.2025 privat krankenversichert.
Er ist bei uns als Werkstudent beschäftigt (Beitragsgruppenschlüssel KV 0 – RV 1 – AV 0 – PV 0).
Im Oktober 2025 war der Mitarbeiter krank. Bei der Abrechnung ergab sich folgendes Problem:
• Die ehemalige gesetzliche Krankenkasse teilt uns mit, dass der Mitarbeiter die Erstattung über seine private Krankenversicherung beantragen müsse.
• Die private Krankenversicherung wiederum verweist darauf, dass die Lohnfortzahlung über die U1-Erstattung des Arbeitgebers abzuwickeln sei.
• Ein von uns befragter Rentenprüfer bestätigte hingegen, dass der Mitarbeiter als privat versicherter Werkstudent die Erstattung über seine private Krankenversicherung erhalten müsse. Da er ja in allen zweigen der Sozialversicherung, außer der Rentenversicherung, keine Beiträge zahlt.
Da sich die GKV und die PKV gegenseitig widersprechen, möchten wir gern klären:
Wie ist in diesem Fall korrekt vorzugehen, und über welche Stelle erfolgt die Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für einen privat versicherten Werkstudenten?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!