Hallo liebes Expertenteam!
Bei uns herrscht noch Unsicherheit bezüglich der Nachweise der Elterneigenschaft.
Die Abrechnung erfolgt derzeit noch auf Grund der von uns erhobenen Daten und nicht automatisch auf Grund der elektronischen Rückmeldungen.
Trotzdem kann doch das elektronische Verfahren zusätzlich als prüfungssicherer Nachweis für die Kinderzahl dienen?
Wenn wir über das elektronische Verfahren die Kinderzahl bestätigt bekommen, die auch wir auf Grund der Selbstauskunft berücksichtigt hatten, ist es doch nicht erforderlich, noch zusätzlich Geburtsurkunden zu verlangen?
Werden uns 2 Kinder zurückgemeldet und wir hatten bislang nur 1 Kind bei der Beitrags-berechnung berücksichtigt, können wir doch nun das zweite Kind ohne zusätzlichen Nachweis berücksichtigen?
Bei einem Neueintritt können wir doch die elektronische Rückmeldung der Kinderzahl abwarten und diese für die Abrechnung verwenden, ohne zusätzliche Nachweise zu verlangen?
Danke sehr für Ihre Unterstützung und viele Grüße!