Expertenforum - Kinderkrankentage

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  • 01
    Kinderkrankentage

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ich habe zwei Fragen zum Thema Freistellung bei einem erkrankten Kind:


    Der Arbeitgeber stellt den/die Mitarbeiter/in bei einem erkrankten Kind 10 Tage pro Jahr bezahlt von der Arbeit frei. Kann der/die Arbeitnehmer/in nach Ausschöpfung der bezahlten Tage noch für den gesamten gesetzlicehn Anspruch Kinderkrankengeld bei der zuständigen Krankenkasse beantragen oder wird die bezahlte Freistellug durch den Arbeitgeber angerechnet ?


    Tritt der/die Mitarbeiter/in im Laufe des Jahres ein, kann bei dem neuen Arbeitgeber der gesamten gesetzlichen Anspruch auf Freistellung in Anspruch genommen werden oder wird dieser anteilig berücksichtigt ?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Kinderkrankentage

    Hallo Personalabteilung Essen,
     
    der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes besteht im Kalenderjahr 2025 pro Elternteil für jedes Kind für 15 Arbeitstage, für Alleinerziehende längstens 30 Arbeitstage.

    Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob im Laufe eines Jahres ein Arbeitgeberwechsel erfolgt. Daher ist bei einem Wechsel des Arbeitgebers für den Restanspruch auf Kinderkrankengeld vordergründig zu klären, wie viele „Kind-krank-Tage“ bereits im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen wurden.     

    Stellt der Arbeitgeber die betroffene Person bei einem erkrankten Kind bezahlt von der Arbeit frei, ruht das Kinderkrankengeld, solange der Arbeitgeber für den Zeitraum das Entgelt weiterzahlt. Der verbleibende Restanspruch kann bei Vorlage der Voraussetzungen über die jeweilige Krankenkasse geltend gemacht werden.  

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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