Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe zwei Fragen zum Thema Freistellung bei einem erkrankten Kind:
Der Arbeitgeber stellt den/die Mitarbeiter/in bei einem erkrankten Kind 10 Tage pro Jahr bezahlt von der Arbeit frei. Kann der/die Arbeitnehmer/in nach Ausschöpfung der bezahlten Tage noch für den gesamten gesetzlicehn Anspruch Kinderkrankengeld bei der zuständigen Krankenkasse beantragen oder wird die bezahlte Freistellug durch den Arbeitgeber angerechnet ?
Tritt der/die Mitarbeiter/in im Laufe des Jahres ein, kann bei dem neuen Arbeitgeber der gesamten gesetzlichen Anspruch auf Freistellung in Anspruch genommen werden oder wird dieser anteilig berücksichtigt ?
Vielen Dank.