Wir als Lohnabrechnungsstelle haben nicht immer den Arbeitsvertrag. Deshalb habe ich ein paar Fragen.
Schaut die AOK, ob der Anspruch gegen den Arbeitgeber vertraglich ausgeschlossen wurde? Wird die Zahlung des Kinderkrankengeldes wegen Vorrangs der Gehaltsfortzahlung abgelehnt?
Wie ist es, wenn der Arbeitsvertrag nur für einen Tag Geld für den ersten Tag vorsieht? Warten Sie in diesem Fall die EEL-Meldung erst ab dem zweiten Tag der Freistellung.
Oder fordern Sie bei der ersten Beantragung Einsicht in die entsprechende Klausel des Arbeitsvertrags an?
Viele Grüße