Expertenforum

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  • 01
    Kinderkrankengeld für einzelne Arbeitstage - EEL Meldung

    Wir als Lohnabrechnungsstelle haben nicht immer den Arbeitsvertrag. Deshalb habe ich ein paar Fragen.

    Schaut die AOK, ob der Anspruch gegen den Arbeitgeber vertraglich ausgeschlossen wurde? Wird die Zahlung des Kinderkrankengeldes wegen Vorrangs der Gehaltsfortzahlung abgelehnt?

    Wie ist es, wenn der Arbeitsvertrag nur für einen Tag Geld für den ersten Tag vorsieht? Warten Sie in diesem Fall die EEL-Meldung erst ab dem zweiten Tag der Freistellung.

    Oder fordern Sie bei der ersten Beantragung Einsicht in die entsprechende Klausel des Arbeitsvertrags an?

    Viele Grüße

     

  • 02
    RE: Kinderkrankengeld für einzelne Arbeitstage - EEL Meldung

    Hallo StephanieS,
     
    da Sie bereits eine Stellungnahme aus dem Bereich Arbeitsrecht erhalten haben, werden wir uns in unserer Stellungnahme ausschließlich auf die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte beziehen.
     
    Im Rahmen des Verfahrens „Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV“ ist die Krankenkasse vom Arbeitgeber darüber zu informieren, ob ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht.
     
    Darüber hinaus hat er - bezogen auf den jeweiligen Freistellungszeitraum - anzugeben, für wie viele Arbeitstage ein Anspruch auf bezahlte Freistellung bestand, da während einer bezahlten Freistellung der gleichzeitig bestehende Anspruch auf Kinderkrankengeld ruht.
     
    Die Angabe über die Anzahl der Arbeitstage ist in der EEL-Bescheinigung (ggf. unter der Rubrik „Anspruch auf bezahlte Freistellung“) entsprechend zu kennzeichnen.
     
    In Zweifelsfällen ist die Krankenkasse berechtigt, Unterlagen darüber beim Arbeitgeber anzufordern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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