Wir müssen unsere Mandanten rechtssicher beraten. Deshalb ist es für uns sehr wichtig, dass wir die Unterschiede zwischen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht verstehen.
Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Meistens sind das etwa fünf Tage. Wird die AOK in diesem Fall die Zahlung von Kinderkrankengeld ablehnen, wenn sie das Fehlen dieser Ausschlussklausel herausfindet? Oder verlässt sich die Kasse darauf, dass der Arbeitgeber in der EEL-Meldung angegeben hat, dass kein Entgelt weitergezahlt wurde?
In manchen Arbeitsverträgen steht, dass man bei einer Erkrankung des Kindes nur am ersten Tag Geld bekommt. Wann muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen? Muss der Chef für den ersten Tag eine Meldung mit "Entgeltfortzahlung" abgeben und erst ab dem zweiten Tag die EEL-Meldung mit "unbezahlter Freistellung"?
Was muss man bei der AOK nachweisen, um § 616 BGB auszuschließen? Reicht die Erklärung in der elektronischen Entgeltbescheinigung? Oder darf die Kasse die Arbeitsverträge einsehen, zum Beispiel bei der ersten Beantragung?
Danke für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße