Sehr geehrtes Expertenteam,
folgende Fragen zu o.g. Sachverhalt:
Kind krank häusliche Betreuung und Kinderkrankengeld bei erforderlicher stationärer Mitaufnahme:
1. Müssen die Anspruchsberechtigten gesetzlich krankenversichert sein oder das Kind oder sowohl Anspruchsberechtigte als auch Kind?
2. Welche Krankenkasse zahlt das Kinderkrankengeld?
3. Wie wird das Kinderkrankengeld berechnet?
Vielen Dank!
MfG
Personalabteilung (PA)