Liebes Expertenteam,
folgender Sachverhalt:
Eine AN legt am 24.02.2025 eine Kopie der "Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" vor. Dauer vom 24.02. bis zum 26.02. Sie ist daraufhin von der Arbeit freigestellt. Eine EEL-Meldung zur Berechnung des Kinderkrankengeldes wurde der AOK übermittelt.
Am 26.02.2025 legt die AN nun eine Kopie der eigenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dauer vom 25.02. bis zum 28.02.
Wie muss ich damit umgehen bzw. welche Bescheinigung hat für mich als Arbeitgeber in Bezug auf die Überschneidung Vorrang?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen