Expertenforum - Kind krank und gleichzeitige eigene Arbeitsunfähigkeit

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  • 01
    Kind krank und gleichzeitige eigene Arbeitsunfähigkeit

    Liebes Expertenteam,


    folgender Sachverhalt:


    Eine AN legt am 24.02.2025 eine Kopie der "Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" vor. Dauer vom 24.02. bis zum 26.02. Sie ist daraufhin von der Arbeit freigestellt. Eine EEL-Meldung zur Berechnung des Kinderkrankengeldes wurde der AOK übermittelt.

    Am 26.02.2025 legt die AN nun eine Kopie der eigenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dauer vom 25.02. bis zum 28.02.


    Wie muss ich damit umgehen bzw. welche Bescheinigung hat für mich als Arbeitgeber in Bezug auf die Überschneidung Vorrang?


    Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen


     

  • 02
    RE: Kind krank und gleichzeitige eigene Arbeitsunfähigkeit

    Hallo Podolski,
     
    da in Ihrem Sachverhalt sowohl der Bereich der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit als auch die Thematik der bezahlten bzw. unbezahlten Freistellung wegen Erkrankung des Kindes für beschäftigte Personen vordergründig das Arbeitsrecht betrifft, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums nur allgemein dazu Stellung nehmen können.
     
    Grundsätzlich gelten für den Anspruch auf Krankengeld wegen Erkrankung des Kindes einerseits und für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers andererseits folgende Regelungen:
     
    Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, haben sie gegenüber dem Arbeitgeber für diesen Zeitraum einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung. Dieser Anspruch auf  Freistellung kann durch Vertrag weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

    Im Einzelfall ist jedoch zu klären, ob vorrangig ein Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung besteht.
     
    Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber ist die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit daran gehindert ist, seiner bisherigen Berufstätigkeit nachzugehen, oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung seines Zustands weiterarbeiten könnte.
     
    Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur dann, wenn allein die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung bildet. Liegt ein anderer Grund vor, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
     
    Sofern also ein Arbeitnehmer aufgrund einer eigenen Erkrankung nach den vorgenannten Regelungen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung realisieren kann, bleibt nach unserem Verständnis kein Raum für einen Anspruch auf Krankengeld wegen Erkrankung des Kindes.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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