Expertenforum - Kind krank stundenweise

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  • 01
    Kind krank stundenweise

    Hallo,

    ein Mitarbeiter muss sein Kind stundenweise betreuen und bekommt lt. Aussage seiner Krankenkasse, diese Stunden von der Kasse vergütet. Danach/ Davor arbeitet der Mitarbeiter regulär. Mein Kenntnisstand ist, dass Kind krank Tage immer nur als kompletter Tag in Anspruch genommen werden kann, nicht stundenweise. Gibt es hier mir nicht bekannte Änderungen?


    Vielen Dank vorab und beste Grüße

    A. Glöß

  • 02
    RE: Kind krank stundenweise

    Hallo A. Glöß,
     
    Kinderpflegekrankengeld wird auch für die ausgefallenen Arbeitsstunden eines „begonnenen Arbeitstages“, an dem noch teilweise gearbeitet wurde, von der zuständigen Krankenkasse erstattet. Allerdings vermindert dieser „begonnene Tag“ den jährlichen Höchstanspruch der betroffenen Person auf Kinderpflegekrankengeld um einen vollen Arbeitstag gegenüber der Krankenkasse.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Kind krank stundenweise

    Liebes Expertenteam,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Verstehe ich es richtig, dass die Stunden von der Krankenkasse nur übernommen werden, wenn die Arbeit schon aufgenommen wurde und der Mitarbeiter diese wegen Kind krank unterbrechen musste? Das würde bedeuten, bei einer stundenweise Betreuung vor Arbeitsaufnahme erhält der Mitarbeiter keine Erstattung?

    Herzlichen Dank und viele Grüße

    A. Glöß

  • 04
    RE: Kind krank stundenweise


    Hallo A. Glöß,

    ein Anspruch von Kinderpflegekrankengeld für ausgefallene Arbeitsstunden eines  Arbeitstages ist nach unserem Verständnis nicht davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Betreuung des Kindes der jeweiligen Person erfolgt. Demnach ist auch eine stundenweise Betreuung vor der Arbeitsaufnahme grundsätzlich möglich. Die Begrifflichkeit „begonnener Tag“ bezieht sich darauf, dass das  stundenweise Fernbleiben wegen Erkrankung des Kindes die Anrechnung einen „vollen Anspruchstags“ beim Kinderpflegekrankengeld  zur Folge hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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