Sehr geehrte Damen und Herren,
gelegentlich kommt es vor, dass negative Einmalzahlungen entstehen. Z.B. wenn bei einem Spitzenausgleich von Provisionen festgestellt wird, dass der Mitarbeiter mit den Provisionsabschlägen überzahlt wurde.
Grundsätzlich werden SV-Beiträge aus negativen Einmalzahlungen nur erstattet, sofern ich im gleichen Monat eine positive Einmalzahlung habe, mit welcher ich die negative Einmalzahlung verrechnen kann.
Das Thema ist nicht neu und auch schon etliche Male aufgekommen. Aber können Sie mir auch sagen, was hierzu die Grundlage ist, warum sich eine negative Einmalzahlung nicht z.B. auch mit postiven laufenden Entgelt verrechnen kann?
Vielen Dank.