Liebes Expertenforum,
wir zahlen einen Mitarbeiter nach Austritt eine Karenzentschädigung wegen Wettbewerbsverbot. Da die Zahlung erst nach Austritt erfolgt ist sie sozialversicherungsfrei.
Ist es daher korrekt, wenn der Mitarbeiter ab Zahlung der Karenzentschädigung mit Beitragsgruppenschlüssel 0000 und Personengruppenschlüssel 900 angelegt wird, sodass der Mitarbeiter nicht mehr über den Arbeitgeber in der KV versichert ist?
Vielen Dank und schöne Grüße,
S.W.