Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe folgendes Anliegen: Ein Mitarbeiter ist zum 31.12.2022 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Wir haben uns verpflichtet ihm im Rahmen des Wettbewerbsverbots eine laufende Karenzentschädigung nach seiner Beschäftigung zu zahlen. Diese Zahlung ist zwar steuerpflichtig aber nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Meine Frage ist, wie ich diese Person melden kann? Die Beitragsgruppe wäre 0000; allerdings ist mir die Personengruppe nicht klar. PGR 190 wäre nicht richtig da ich dann Beiträge zur UV abführen müsste. Meine Frage lautet: Mit welchem Personengruppenschlüssel melde ich diese Person.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.