Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine Frage zur Höhe des Freibetrags für die KVdR-Verbeitragung bei einer Kapitalisierung einer bAV nach § 3.63.
Beispiel: Der Rentner lässt sich zu Rentenbeginn seine bAV, für die er in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben gespart hat, in einer Summe auszahlen (Kapitalisierung). Bis zu welcher Summe (Freibetrag) ist die Auszahlung des Gesamtkapitals beitragsfrei in der KVdR?
Vielen Dank im voraus.