Hallo,
in unserem Betrieb muss, angelehnt an §5 Entgeltfortzahlungsgesetz, am 4. Kalendertag eine AU vorgelegt werden. Da für die Kranktage Kalendertage gelten, würde ich gerne wissen wie es sich verhält wenn diese 3 Tages-Frist am Wochenende ausläuft. Arbeitnehmer ist von Mittwoch bis Freitag, oder Donnerstag bis Freitag ohne AU krank und kommt am Montag wieder arbeiten. Momentan ist hier die Auffassung das der Arbeitnehmer am Montag eine Krankmeldung vorlegen muss, da Samstag der 4 Krankheitstag war. Aber wo soll sich der Arbeitnehmer am Wochenende Gesund melden?
In der Regel schreiben die Ärzte die Wochenenden garnicht auf die Krankmeldung mit drauf, Z.B. nur von Montag bis Freitag. Es sei denn man arbeitet regulär am Wochenende.
Vielleicht gibt es hierzu auch eine gesetzliche Regelung?
Lieben Dank und Grüße