Hallo Experten,
MA XY war bisher im Pflichtpraktikum bis 25.09.2024 beschäftigt.
Danach beginnt übergangslos ab 26.09.2024 ein freiwilliges Praktikum, dass bis 31.01.2025 datiert ist. MA ist eingeschrieben in der Hochschule, also bzgl. Status = "Student".
Unter der Annahme, dass in KJ 2024 keine weiteren kurzfristigen Beschäftigungen stattfanden und stattfinden werden (und auch in 2025 noch nicht geplant sind) => können wir die Praktikantin sv-frei als kurzfristige Beschäftigung ab 26.09. abrechnen? In Summe sind es ja knapp über 4 Monate Beschäftigung bis Ende Januar, somit scheidet eigentlich eine kurzfristige Beschäftigung aufgrund der Zeitüberschreitung aus, oder ist es trotzdem i.o. wg. KJ-Wechsel?!
Danke für Ihre Einschätzung
Grüße
TOM_MGG