Guten Tag,
wir möchten unserem Mitarbeiter aufgrund der 20-jähriger Betriebszugehörigkeit ein Geschenk machen (keine Geldleistung) im Wert von 550€ inkl. Mwst.
Wir möchten, dass dies steuer- und sozialversicherungsrechtlich nicht zu Lasten des Mitarbeiters geht und möchten dies pauschal versteuern.
Muss bei der Pauschalversteuerung dieser Sachleistung der Mitarbeiter dennoch Sozialversicherung abführen?
Welche Voraussetzungen gelten für die Anwendung des § 37 b Estg?
Inwieweit kann man auch die Steuerfreiheit nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG in diesem Fall anwenden?
Danke.