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  • 01
    Jobrad während Entgeltersatzleistung

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Jobrad.

    In Unserem Unternehmen ist es so, dass Mitarbeiter für die Firma ein Jobrad (Pedelec) leasen dürfen.

    Dabei verhält es sich so, dass die Leasingrate vom Arbeitgeber bezahlt wird und per Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer einbehalten wird. Die private Nutzung des Pedelecs wird als geldwerter Vorteil versteuert und sozialversichert.


    Wie verhält es sich, wenn sich der Arbeitnehmer in Krankengeldbezug befindet; d. h. er bekommt für den kompletten Monat keinen Lohn (folglich kann auch kein Entgelt umgewandelt werden).


    Muss hier trotzdem die private Nutzung des Pedelecs der Sozialversicherung unterworfen werden, da dem Mitarbeiter das Rad ja weiterhin zur Verfügung steht?


    Falls ja, entsteht jeden Monat eine Überzahlung von ein paar Cent, die sich aber über mehrere Monate auch aufaddiert. Die Leasingrate selbst wird von einer entsprechenden Versicherung wieder erstattet.


    Haben Sie vielleicht auch eine Info, wie es sich mit der Zahlung der Winterbeschäftigungsumlage und der Beiträge an die SOKA-Bau verhält?


    Bereits jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.


     

  • 02
    RE: Jobrad während Entgeltersatzleistung

    Guten Tag,
     
    in Unkenntnis der genauen Vertragsgestaltung im vorliegenden Fall, können wir im Rahmen dieses Forums nur ganz allgemein dazu Stellung nehmen. Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich einer rechtsverbindlichen
    Auskunft an die entsprechende Krankenkasse des Mitarbeiters zu wenden.
     
    Zu Ihrer Frage ist die Vertragsgestaltung von entscheidender Bedeutung. Bei Leasingverträgen zur Überlassung von einem E-Bike, bei denen der Arbeitgeber Leasingnehmer ist und der Arbeitnehmer im Wege der Gehaltsumwandlung
    die Leasingrate übernimmt, sind die vertraglichen Regelungen zu eventuellen Gehaltsunterbrechungen zu berücksichtigen.
     
    Dabei ist zu beachten, dass Vereinbarungen, wonach der Arbeitnehmer bei einer Gehaltsunterbrechung die Leasingrate selbst übernehmen muss, in der Regel unwirksam sind.
     
    Sollte es nach den vertraglichen Regelungen möglich sein, die Leasingraten bei einer Gehaltsunterbrechung bei der nächsten Gehaltszahlung nachzuholen, bestehen aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine Bedenken, so zu verfahren.
     
    Auch während einer beitragsfreien Zeit (z. B. Krankengeldzahlung) wird für die weitere private Nutzung der geldwerte Vorteil als beitragspflichtiger Bezug angesetzt, der jedoch aufgrund der Regelung des § 23c SGB IV von der Beitragsverpflichtung ausgenommen sein dürfte.
     
    Ihre Fragen zur Zahlung der Winterbeschäftigungsumlage und der Beiträge an die SOKA-Bau können wir Ihnen leider im Rahmen dieses Forums nicht beantworten, da dies keine Sozialversicherungsbeiträge sind. Auskünfte hierzu kann Ihnen die SOKA-Bau und ggf. die Bundesagentur für Arbeit geben, für die die Umlage eingezogen wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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