Guten Tag,
wir haben einen Arbeitnehmer, der zum Ende des Jahres gekündigt hat bzw. es wurde sich einvernehmlich getrennt, dieser Arbeitnehmer besitzt ein Job Rad, der Vertrag vom Job Rad läuft theoretisch noch bis Mitte 2025. Das Job Rad wurde im Rahmen einer Entgeltumwandlung überlassen. Nun wurde sich geeinigt, dass der Arbeitgeber die Ablösesumme für das Fahrrad an den Dienstleister zahlt und der Arbeitnehmer das Fahrrad ohne eine weitere Zahlung an den Arbeitgeber behalten kann. Wie ist dies steuer- und sozialversicherungstechnisch abzurechnen, geht dies überhaupt, es handelt sich hier sicherlich um einen Sachbezug?
Vielen Dank!