Meine Mitarbeiterin ist seit über einem Jahr im Erziehungsurlaub und seitdem gleichzeitig auf 520 Euro Basis bei mir beschfäftigt. Muss ich für 2022 eine Jahresmeldung mit Grund 50 + 92 für den Hauptjob abgeben? Oder nur für den 520 Euro Job?
Expertenforum - Jahresmeldung

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Jahresmeldung
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RE: Jahresmeldung
Guten Tag,
für jeden Minijobber, den Sie am 31. Dezember eines Jahres beschäftigen, müssen Sie eine sogenannte Jahresmeldung an die Minijobzentrale übermitteln. Entweder mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, oder spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres.
Geben Sie dabei den Meldegrund 50 an.
Eine zusätzliche Meldung für das Hauptbeschäftigungsverhältnis, welches – wie wir unterstellen – ruht, ist keine Jahresmeldung zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
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