Expertenforum - Jahresentgeltmeldung Meldegrund "50" / Unterbrechnungsmeldung - Meldegrund "51"

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  • 01
    Jahresentgeltmeldung Meldegrund "50" / Unterbrechnungsmeldung - Meldegrund "51"

    Guten Tag,

    ein Mitarbeiter ist seit 01.11.2024 bis voraussichtlich 08.02.2025 arbeitsunfähig geschrieben. Die Lohnfortzahlung des AG endete am 12.12.2024. Ab 13.12.2024 bezieht der Mitarbeiter Krankengeld durch die Krankenkasse. Meine Frage hierzu wäre wie folgt: Ist es korrekt, dass vom Lohnprogramm eine Jahresentgeltmeldung mit dem Meldgrund "50" für den Zeitraum 01.01.-31.12.2024 erzeugt wird? Demnach wäre dann eine Unterbrechnungsmeldung mit dem Meldgrund "51" im Februar an die Krankenkasse zu versenden, da ja dann ein voller Monate - hier Januar 2025 - unterbrochen wurde? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

  • 02
    RE: Jahresentgeltmeldung Meldegrund "50" / Unterbrechnungsmeldung - Meldegrund "51"

    Hallo PS,
     
    wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgrund des Bezugs einer Entgeltersatzleistung (hier: Krankengeld) mindestens einen vollen Kalendermonat ohne Arbeitsentgelt unterbrochen, hat der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung mit dem Meldegrund „51“ zu übermitteln.
     
    Auf Ihren Sachverhalt bezogen ist eine Unterbrechungsmeldung zum Ende der Entgeltfortzahlung (hier: 12.12.2024) zu übermitteln, sofern der Monat Januar 2025 komplett unterbrochen sein wird.
     
    Da für das Lohnprogramm zum Zeitpunkt der Übermittlung der Jahresmeldung noch nicht erkennbar war, dass der Monat Januar 2025 komplett unterbrochen sein könnte, wurde nach unserem Verständnis die Jahresmeldung 2024 übermittelt. Eine Stornierung der Jahresmeldung bei gleichzeitiger Übermittlung der Unterbrechungsmeldung sollte vom Lohnprogramm automatisch erstellt werden, sofern dies erforderlich ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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