Guten Tag,
ein Mitarbeiter ist seit 01.11.2024 bis voraussichtlich 08.02.2025 arbeitsunfähig geschrieben. Die Lohnfortzahlung des AG endete am 12.12.2024. Ab 13.12.2024 bezieht der Mitarbeiter Krankengeld durch die Krankenkasse. Meine Frage hierzu wäre wie folgt: Ist es korrekt, dass vom Lohnprogramm eine Jahresentgeltmeldung mit dem Meldgrund "50" für den Zeitraum 01.01.-31.12.2024 erzeugt wird? Demnach wäre dann eine Unterbrechnungsmeldung mit dem Meldgrund "51" im Februar an die Krankenkasse zu versenden, da ja dann ein voller Monate - hier Januar 2025 - unterbrochen wurde? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.