Sehr geehrtes Expertenteam,
ich bitte um Unterstützung bei folgenden Sachverhalten zur Beurteilung der Versicherungspflicht:
Sachverhalt 1:
Eine Arbeitnehmerin ist derzeit freiwillig versichert und in Vollzeit-Elternzeit. Mit dem fiktiven Gehalt wäre sie in 2024 noch über der JAEG gewesen.
Ab dem 01.01, würde sie in der vorausschauenden Betrachtung (unter Hochrechnung des fiktiven Gehaltes) unter die JAEG fallen und wäre umzuschlüsseln.
Diese AN befindet sich noch bis April in Elternzeit.
Wann muss sie umgeschlüsselt werden, zum 01.01.2025 oder 01.05.2025?
Sachverhalt 2:
Ein bisher gesetzlich versicherter Arbeitnehmer wäre mit seinem Gehalt über der JAEG 2024 und bei der vorausschauenden Betrachtung auch über der JAEG 2025.
Er hat aber in 2024 zwei Monate Vollzeit-Elternzeit in Anspruch genommen und liegt somit mit seinem tatsächlichen Gehalt unter der JAEG 2024.
Ist der trotzdem ab dem 01.01.2025 freiwillig versichert oder verbleibt er wegen der Elternzeit in der gesetzlichen KV?
Sachverhalt 3:
Ein bisher gesetzlich versicherter AN war mit seinem Gehalt 2024 über der JAEG 2024 und wäre bei der vorzausschauenden Betrachtung auch über der JAEG 2025. Er hat aber für Mitte 2025 schon Volleit-Elternzeit für einen Monat beantragt und würde damit unter die JAEG 2025 fallen.
Wäre er dennoch zum 01.01.2025 umzuschlüsseln oder würde er in der gesetzlichen KV verbleiben?
Sachverhalt 4:
Ein bisher bisher gesetzlich versicherter AN hatte in 2024 unbezahlten Urlaub und fällt dadurch unter die JAEG 2024. Ohne den unbezahlten Urlaub wäre er über der JAEG 2024 gewesen. Obwohl er 2025 voraussichtlich über der Grenze wäre, verbleibt er dennoch in der gesetzlichen KV. Ist diese Bewertung korrekt?
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
Payroll_HR_2024