Guten Tag,
ist bei der Jahresarbeitsentgeltprüfung bei Ermittlung der Hochrechnung des Jahresarbeitsentgelts 2022 (Stand Dezember 2022) der tatsächlich im Dezember 2022 angefallene GwV für die Versteuerung der Einzelfahrten mit 0,002 % für das Jahr 2022 sowie für das Jahr 2023 als Hochrechnung zu berücksichtigen oder ist dieser nicht anzusetzen aufgrund der schwankenden Anzahl der anfallenden Fahrten zwischen Wohnort und 1. Tätigkeitsstätte und des somit schwankenden GwV für die Versteuerung und Verbeitragung der Einzelfahrten?
Vielen Dank.