Liebes Team, ich habe ein Mitarbeiter, der ab 01.01. die Arbeitszeit reduziert hat. Bisher ist der Mitarbeiter privat versichert.
Mit dem regelmäßigen Arbeitsentgelt und mit den regelmäßigen Einmalzahlungen kommt der Mitarbeiter über die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Da der Mitarbeiter nun erkrankt ist und der Mitarbeiter nun in Krankengeldbezug fällt, wird er nun für das Jahr 2022 unter die JAEG fallen.
Fällt der Mitarbeiter somit, ab bekannt werden des Krankengeldbezuges, in die gesetzliche Krankenkassenpflicht zurück? Kommt es auf die Prognose oder auf die tatsächlich verdienten Werte an?
Vielen Dank für ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
LBC Entgelt