Hallo, 2 Fragen haben sich bei uns bzgl. der Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ergeben:
1. Wird das 14. Gehalt in die JAEG eingerechnet, wenn folgende betriebliche Bestimmungen zu Grunde liegen:
- freiwillig Sonderzahlung zur Motivation künftiger Betriebstreue als Treueprämie
- bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch
- richtet sich nach Betriebsergebnis
- Höhe mittels Punktesystematik errechnet
- Kein vereinbarter Mindestbetrag
- Anspruch ist ausgeschlossen bei Austritt vor dem 31.03.
--------------------------------------------------------------------------------------------------
2. Muss die Ansparung im Rahmen eines Tflex-Vertrages in die JAEG eingerechnet werden, wenn folgende betriebliche Bestimmungen zu Grunde liegen:
- Teilnahmebekanntmachung an der Einsparung ist in den ersten Monaten des neuen Kalenderjahres
- Es wird ein Anteil der Tarifvergütung eingespart
- Höhe der Einsparung kann unterjährig geändert werden
- Höhe der (%) Einsparung wird mit Teilnahme bekanntgegeben
- Ausgezahlt wird im März: eingesparte Tarifvergütung+ Variabler Bonus
- Bei Austritt wird die gesamte Einsparung unterjährig ausgezahlt ohne Bonus
Bisher wurde das volle (ungekürzte) Gehalt als Grundlage angesetzt.
Viele Grüße