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  • 01
    Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Guten Tag,

    meine Freundin hat in 2024 75.000€ verdient und dieses Jahr wird sie höchstwahrscheinlich genauso viel verdienen. Ihr Arbeitgeber sagt sie kann erst am Ende des Jahres zur privaten Krankenkasse wechseln, weil er sie am Anfang des Jahres vergessen hat abzumelden. Ist das korrekt?

    Amina Hassan


     

  • 02
    RE: Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Sehr geehrte Frau Hassan,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise vorzunehmen.
     
    Grundsätzlich ist bei der Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts das regelmäßige Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung zu berücksichtigen. Hierzu gehören alle Einnahmen die Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung sind und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal
    jährlich gezahlt werden.
     
    Die Ermittlung des Jahresarbeitsentgeltes findet in einer vorausschauenden Betrachtungsweise statt. Dabei dürfen Erhöhungen des Arbeitsentgeltes erst ab dem Zeitpunkt des Anspruches berücksichtigt werden.
     
    Besteht für den Arbeitnehmer zunächst Versicherungspflicht, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird, endet diese im Falle der Entgelterhöhung mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
    Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) für 2025 liegt bei 73.800 Euro. Nach Ihrer Schilderung wurde die JAE-Grenze bereits in 2024 überschritten, so dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung grundsätzlich möglich war.
     
    Wir empfehlen Ihrer Bekannten, Kontakt zu ihrer gesetzlichen Krankenkasse aufzunehmen und den Wechsel zu besprechen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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