Guten Tag,
die Entgelterhöhung im TVöD ist mit der Septemberabrechnung rückwirkend ab April 2025 umgesetzt worden. Bei der Überprüfung der JAEG fiel auf, dass eine Mitarbeiterin die Grenze bereits ohne die Entgelterhöhung überschritten hätte (mit Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt). Dadurch, dass sie mit der Entgelterhöhung ab März 2024 die JAEG überschritten hat, hätte sie zum 01.01.2025 umgeschlüsselt werden müssen.
Wie ist in einem solchen Fall zu verfahren? Muss sie rückwirkend zum 01.01.2025 umgeschlüsselt werden oder was ist zu beachten?
Vielen Dank im Voraus.