Liebes Expertenforum,
ein Mitarbeiter soll einen monatlichen Vorschuss zur Provision erhalten. Die Provision selber wird nach Abschluss des Kalenderjahres ermittelt und im Januar des Folgejahres ausbezahlt.
Wie wird dieser monatliche Vorschuss bei der Ermittlung der JAEG behandelt? Wenn er be-rücksichtigt wird, kann es zur Überschreitung der JAEG Grenze führen und der MA muss sich freiwillig oder privat versichern. Wird der Vorschuss nicht berücksichtigt, bleibt der MA hin-gegen krankenversicherungspflichtig.
Wie würde es sich verhalten, wenn die Provision vom Vorjahr im Folgejahr monatlich ausbe-zahlt wird. Sind diese Provisionszahlungen dann ein laufender Bezug? Und werden diese Zahlungen bei der Ermittlung der JAEG berücksichtigt?
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.