Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei Fragen:
Wie verhält es sich, wenn man Anspruch auf ein 13. Gehalt hat, mit diesem über die Jahresarbeitsentgeltgrenze kommt, aber man aufgrund der wirtschaftlichen Lage auf das 13. Gehalt in der Form verzichtet, dass es gestundet wird und dann erst im nächsten Jahr gezahlt werden würde? Man also erst mal drauf verzichtet?
Wenn sich das ggf. auf die JAEG auswirkt und wieder Krankenversicherungspflicht eintritt; können Arbeitnehmer, die privat versichert sind, sich dann von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?
Vielen Dank vorab.