Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, eine Person jährlich über die Sommermonate zur Grünanlagenpflege für 3 Monate einzustellen, wobei das Entgelt nicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegen soll.
Wäre in einem solchen Fall eine kurzfristige Beschäftigung möglich, obwohl eine regelmäßige Wiederkehr der Beschäftigung geplant ist?
Im Voraus vielen Dank.
MfG