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  • 01
    Jährliche Wiedereinstellung für eine 3-monatige Beschäftigung, kurzfristige/geringfügige Beschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    es ist beabsichtigt, eine Person jährlich über die Sommermonate zur Grünanlagenpflege für 3 Monate einzustellen, wobei das Entgelt nicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegen soll.

    Wäre in einem solchen Fall eine kurzfristige Beschäftigung möglich, obwohl eine regelmäßige Wiederkehr der Beschäftigung geplant ist?


    Im Voraus vielen Dank.


    MfG

  • 02
    RE: Jährliche Wiedereinstellung für eine 3-monatige Beschäftigung, kurzfristige/geringfügige Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    eine kurzfristige Beschäftigung kann dann vorliegen, wenn diese für eine Zeitdauer von maximal drei Monaten oder insgesamt 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr im Voraus vertraglich begrenzt ist oder nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt.
     
    Kennzeichen einer solchen Beschäftigung ist, dass diese nur gelegentlich und nicht regelmäßig ausgeübt wird.
     
    Eine kurzfristige Beschäftigung liegt hingegen nicht vor, wenn die Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtung von vornherein auf ständige Wiederholung gerichtet ist und über mehrere Jahre hinweg ausgeübt werden soll, also eine hinreichende Vorhersehbarkeit von Dauer und Zeitpunkt der einzelnen Arbeitseinsätze besteht. In diesem Fall handelt es sich um eine regelmäßige Beschäftigung. Die Regelmäßigkeit ergibt sich bereits daraus, dass die Arbeit nicht unvorhersehbar in wechselnder Häufigkeit und zu verschiedenen Zeiten übernommen wird.
     
    Sofern also die in Ihrer Frage beabsichtigte Beschäftigung mit der jährlichen Wiederholung so vereinbart wird, ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich. Da das Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, kann aber grundsätzlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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