Guten Tag,
bei einem AN wird die JAEG für das Jahr 2022 überschritten. Ich habe nun im Rahmen einer vorausschauenden Prognose das maßgebliche Arbeitsentgelt für das kommende Kalenderjahr geprüft. Bei einer Prognoseentscheidung hat das BSG entschieden, dass bei der Entscheidung zur Feststellung des maßgeblichen JAEG für das kommende Kalenderjahr feststehende Entgeltveränderungen einzubeziehen sind. Gehe ich vom derzeitigen Entgelt, der diesjährigen Jahressonderzahlung und dem Leistungsentgelt nach TVöD von 2022 aus, liegt der Betrag knapp unter der JAEG 2023 in H. v. 66.600 Euro. Verstehe ich es richtig, dass ich sehr wahrscheinliche Tariferhöhungen (TVöD bis 12/2022 - Verhandlungen ab 01/2023) nicht berücksichtigen (schätzen) darf, weil dieses Entgelt nicht feststeht? Wird der AN also somit auch in 2023 pflichtversichert bleiben? Vielen Dank im Voraus.