Ein MA überschreitet die JAEG 2022. Die JAEG 2023 wird aktuell nicht überschritten.
Die Gehaltsrunde 2023 ist in Bearbeitung. Allen MA wurde bereits über eine allgemeine Info mitgeteilt, mit welcher Erhöhung (in % angegeben) sie rechnen können (wir unterliegen keiner Tarifbindung oder ähnliches).
Mit dieser Erhöhung wäre die JAEG des MA auch in 2023 überschritten.
Die Umsetzung erfolgt jedoch voraussichtlich erst im März mit Gültigkeit rückwirkend ab Januar.
Bislang haben wir diese rückwirkenden Erhöhungen nicht bei der Prognose eingerechnet.
Die allgemeine Information über den Erhöhungsprozentsatz ist im Dezember 2022 erstmalig in unserem Unternehmen veröffentlicht worden.
Müssen wir in dem Fall die Prognose für die JAEG 2023 inklusive der vorab veröffentlichten Erhöhungsprozentsätze berechnen?
Vielen Dank vorab!