Expertenforum - JAEG-Prüfung

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  • 01
    JAEG-Prüfung

    Liebes Experten Team,

    bei der Prüfung der JAEG wurde vorausschauend das Überschreiten der JAE-Grenze prognostiziert und die Mitarbeiterin wurde als freiwilliges Mitglied in der GKV geführt.

    Nun stellt sich im Laufe des Jahres heraus, dass das Entgelt die JAEG NICHT überschreitet. Wie ist in diesem Fall vorzugehen? Bleibt es bei der zum Jahreswechsel vorausschauenden Prognose und der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV?

    Viele Grüße

    Anja

  • 02
    RE: JAEG-Prüfung

    Hallo Anja,

    die Krankenversicherungsfreiheit endet mit dem Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, und zwar auch dann, wenn erst nachträglich festgestellt wird (z. B. im Rahmen von Betriebsprüfungen), dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten ist. Sofern Mitarbeitende in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, endet mit dem Eintritt der Versicherungspflicht auch die freiwillige Krankenversicherung.

    Aus verwaltungspraktischen Erwägungen wird in diesen Fällen akzeptiert, dass das Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht rückwirkend, sondern zukunftsorientiert berichtigt bzw. umgestellt wird.

    Dies gilt nach unserem Verständnis auch, wenn der Arbeitgeber aufgrund seiner internen Überprüfungen zu einem solchem Ergebnis kommt. Daher empfehlen wir Ihnen, die weitere Vorgehensweise mit der zuständigen Krankenkasse abzustimmen.

    Die vorstehenden Ausführungen gelten nicht, wenn während der Versicherungsfreiheit eine private Krankenversicherung bestand. In diesen Fällen ist das Versicherungsverhältnis entsprechend der wahren Rechtslage abzuwickeln; dementsprechend ist das Bestehen von Krankenversicherungspflicht auch rückwirkend festzustellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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