1. Ein derzeit privat versicherter Arbeitnehmer ist von Januar bis März befristet in Teilzeit. Sein Jahreseinkommen wird insgesamt unter der Jahresentgeltgrenze liegen. Reicht eine befristete Teilzeit von 3 Monaten aus, um ihn auf pflichtversichert zu schlüsseln? Der Arbeitnehmer ist unter 55 Jahre alt.
2. Wenn ein Arbeitnehmer unterjährig eintritt. Wie kalkuliere ich das Einkommen für die Prüfung, ob pflichtversichert oder freiwillig versichert? Rechnet man das Monatseinkommen * 12 Monate oder rechnet man nur bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres?
3. Ein Arbeitnehmer, der privat versichert ist, nimmt im Jahr 2025 3 Monate Teilzeit + unbezahlten Urlaub. Wird unbezahlter Urlaub in der Jahresgrenze berücksichtigt? Er kommt nur unter die Jahresentgeltgrenze, wenn er auch den unbezahlten Urlaub nimmt.