Expertenforum - JAE Überschreiter + Bikeleasing-Entgeltumwandlung (3 Jahre)

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  • 01
    JAE Überschreiter + Bikeleasing-Entgeltumwandlung (3 Jahre)

    Hallo liebe Experten,

    ist vom hochgerechneten Jahresgehalt eine Job-Bike-Entgeltumwandlung, die erstmal auf Dauer von 3 Jahren befristet ist, abzuziehen, sodass manche MA ggfs. dann unter die JAE 2025 rutschen könnten, und somit wieder pflichtversichert werden bzw. in der Pflichtversicherung weiterhin verbleiben?

    Die konkrete Frage ist, ob diese Entgeltumwandlung der Leasingrate für eine Dauer von 3 Jahren bereits "Regelmäßigkeit" definiert, oder nicht.

    Danke vorab,

    Gruß

    TOM_MGG

  • 02
    RE: JAE Überschreiter + Bikeleasing-Entgeltumwandlung (3 Jahre)

    Hallo TOM_MGG,
     
    eine zeitlich befristete Minderung des laufenden Arbeitsentgelts lässt bei absehbarer Rückkehr zu den oder annähernd den Verhältnissen vor der Entgeltminderung die Krankenversicherungsfreiheit dann fortbestehen, wenn die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer ist und insofern bei einer „Gesamtschau“ nicht von einem regelmäßigen (geminderten) Arbeitsentgelt ausgegangen werden kann.
     
    Hierbei ist als kurze Dauer „keine starre Zeitgrenze“ in Ansatz zu bringen. Sie ist jedoch „in aller Regel“ anzunehmen, wenn die vorübergehende Entgeltminderung nicht mehr als drei Monate umfasst. Das bedeutet im Ergebnis, dass eine Entgeltreduzierung, die für nicht mehr als 3 Monate befristet ist, nicht zur Versicherungspflicht führt (die 3 Monate sind als ein nur gelegentliches Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu bewerten). 
     
    Dagegen führen befristete Entgeltreduzierungen über 3 Monate und unbefristete Entgeltreduzierungen (auch wenn diese begründet nach kurzer Zeit wieder zurückgenommen werden) grundsätzlich zur Versicherungspflicht.
     
    Eine Gehaltsumwandlung zugunsten eines geleasten E-Bikes ist grundsätzlich zulässig
    und mindert das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt des Arbeitnehmers, so dass in solchen Fällen das, um die Entgeltumwandlung verminderte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist. Dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen ist der geldwerte Vorteil, der sich aus der Nutzung des E-Bikes ergibt.
     
    Sofern durch die vorstehend beschriebene Vorgehensweise die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird, tritt ab diesem Zeitpunkt Krankenversicherungspflicht ein.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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