Guten Tag liebe SV-Experten,
wir haben eine Mitarbeiterin, die im Laufe des Januar letzten Jahres 2024 in Mutterschutz und anschließend in eine mehrjährige Elternzeit (ohne TZ Beschäftigung) gegangen ist.
Kurz vorm Mutterschutz lief allerdings eine TZ-Vereinbarung aus, wodurch sie wieder zur Vollzeit-Kraft wurde. Ein paar Tage später startete dann erst der Mutterschutz.
Mit diesem Vollzeitgehalt überschritt sie auch wieder die JAE 2024, durfte aber natürlich noch nicht auf 0111 umgeschlüsselt werden, sondern wenn dann frühestens erst jetzt zum Jahreswechsel 2025, wenn sie die 2025er-JAE auch überschreiten würde. Das ist auch tatsächlich nun der Fall. Die Dame ist nur eben seit Mitte/Ende Januar in Mutterschutz und dann Elternzeit, auch aktuell noch. Ich gehe deshalb davon aus, dass ich hier nicht zum 01.01.2025 v. 1111 auf 0111 (wir handhaben das Selbstzahler-Verfahren) umschlüsseln darf, da sich die Dame in EZ befindet.
Bitte um Auskunft bzw. Bestätigung der Vorgehensweise,
Grüße
TOM_MGG