Hallo liebes Expertenteam,
ein Arbeitnehmer hat die JAE-Grenze 2024 überschritten und bezieht ein Gehalt in Höhe von 6.000 € dazu kommt der monatliche geldwerte Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung in Höhe von 150 € sowie der pauschal besteuerte Anteil für die Fahrten Wohnung/ Arbeitsstätte in Höhe von 35 €, sodass das Gesamtbrutto 6.185 € beträgt. Die Firmenwagennutzung wird mit der Fahrtenbuchmethode abgerechnet. Somit stellen die 150 € / 35 €die Kostenschätzung aus der endgültigen Abrechnung (nach tatsächlichen Kosten) für den Firmenwagen aus 2024 dar. Meine Frage: überschreitet der Arbeitnehmer somit auch die JAE-Grenze 2025 und kann sich privat krankenversichern?
Vielen dank und viele Grüße!