Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    JAE

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben eine Mitarbeiterin, die bisher pflichtversichert war. Sie hatte dieses Jahr eine Gehaltssteigerung und ist aus der Lohnfortzahlung gefallen. Wäre Sie nicht aus der Lohnfortzahlung gefallen, wäre Sie weit über der JAE von 2025.

    Im Jahr 2026 kommt Sie weit über die JAE von 2026.


    Darf man Sie ab 01.01 freiwillig gesetzlich oder privat versichert schlüsseln, auch wenn Sie so gesehen laut Euro Betrag nicht über die JAE von 2025, aber ohne Krankengeldbezug drüber wäre?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: JAE

    Guten Tag,
     
    die Berechnung des Jahresarbeitsentgeltes erfolgt immer in vorausschauender Betrachtung für die Zukunft! Im Jahr 2026 sind Arbeitnehmer von Beginn einer Beschäftigung an krankenversicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von  77.400 EUR (2025: 73.800 EUR) übersteigt.
     
    Erhöht sich das Arbeitsentgelt innerhalb eines Kalenderjahres und wird dadurch die aktuelle JAE-Grenze überschritten, ist der Arbeitnehmer nur dann ab dem Beginn des Folgejahres versicherungsfrei in der Krankenversicherung, wenn sein Arbeitsentgelt voraussichtlich auch die JAE-Grenze des folgenden Kalenderjahres übersteigt. Ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung bzw. mehreren Beschäftigungen die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartende Einkommensverhältnisse festzustellen. Dies gilt auch bei befristeten Arbeitsverträgen. Eine solche Feststellung ist bei Aufnahme der Beschäftigung, bei jeder wesentlichen Änderung der Einkommensverhältnisse, bei einer Änderung der rechtlichen Verhältnisse, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsentgelteigenschaft, sowie bei der jährlichen Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen vorzunehmen.
     
    Die Berechnung zum Jahreswechsel 2025/2026 erfolgt somit ausschließlich auf Basis der gegenwärtig bekannten Einkünfte. Evtl. künftige Fehlzeiten können nicht berücksichtigt werden. Unterjährig ist eine Neuberechnung erforderlich, wenn sich die Einkommensverhältnisse wesentlich ändern.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: JAE

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Heißt das, man könnte dann den MA ab 01.01.2025 freiwillig gesetzlich oder privat versichert schlüsseln. Vielen Dank.

  • 04
    RE: JAE

    Guten Morgen,
     
    sofern die JAE-Grenze im Jahr 2025 überschritten wurde und auch in 2026 überschritten wird, tritt Krankenversicherungsfreiheit ab 01.01.2026 ein und der Mitarbeitende kann eine freiwillige Mitgliedschaft oder eine private Krankenversicherung wählen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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