Guten Tag,
bei der Umwandlung von Gehalt in ein Lebensarbeitszeitkonto muss ja auch der AG-SV-Anteil insolvenzgesichert werden. Kann dieser AG-SV-Anteil pauschal angesetzt werden und wenn ja in welcher Höhe?
Danke für eine kurze Rückmeldung.
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Guten Tag,
bei der Umwandlung von Gehalt in ein Lebensarbeitszeitkonto muss ja auch der AG-SV-Anteil insolvenzgesichert werden. Kann dieser AG-SV-Anteil pauschal angesetzt werden und wenn ja in welcher Höhe?
Danke für eine kurze Rückmeldung.
Guten Tag,
Wertguthaben sind als Arbeitsentgeltguthaben einschließlich des darauf entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu führen (§ 7d SGB IV).
Das Wertguthaben setzt sich daher aus dem Entgeltguthaben und den auf dieses Entgeltguthaben entfallenden individuellen Arbeitgeberbeitragsanteilen zusammen.
Insoweit ist eine getrennte Führung von Entgeltguthaben und Arbeitgeberbeitragsanteile in den Lohnunterlagen notwendig.
Ein pauschaler Ansatz ist hier nicht vorgesehen.
Daraus ergibt sich, dass im Rahmen des Insolvenzschutzes nach § 7e SGB IV auch die individuellen Arbeitgeberbeitragsanteile als Bestandteil des Wertguthabens gegen das Risiko der Insolvenz abzusichern sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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