Guten Tag,
ist eine Insolvenzgeldumlage fällig wenn eine duale Studentin KEINEN Verdienst hat? Die SV-Beiträge errechnet man von 1% der Bezugsgröße.
Aber ist auch eine Insolvenzgeldumlage fällig? Welche Berechnungsgrundlage ist hier zu verwenden?
(Personengruppe 102/Beitragsgruppe 0110/ 1% der Bezugsgröße für SV-Beiträge (Mindestbetrag)/ duale Studentin - OHNE Einkommen.
Danke