Bei einigen Mandanten wird seit vielen Jahren ein freiwilliges Weihnachtsgeld bezahlt. Bei einem anderen Mandanten wird ebenfalls seit vielen Jahren ein freiwilliges 14. Gehalt bezahlt.
Es ist nichts vertraglich festgelegt sondern wird jedes Jahr auf Grund der Geschäftslage neu beschlossen.
( Gewohnheitsrecht )
Fallen diese Sonderzahlungen unter die Inflationsausgleichsprämie ?