Hallo,
kann ein Mitarbeiter in Elternzeit, der Elterngeld Plus bezieht, anrechnungsfrei die Inflationsausgleichspramie erhalten?
Viele Grüße, Susanne.
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Hallo,
kann ein Mitarbeiter in Elternzeit, der Elterngeld Plus bezieht, anrechnungsfrei die Inflationsausgleichspramie erhalten?
Viele Grüße, Susanne.
Hallo Susanne,
als Höchstbetrag für eine steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie kann pro Arbeitnehmer der Betrag von 3.000,00 € gezahlt werden.
Unerheblich ist, ob der Mitarbeitende in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt.
Die Inflationsausgleichsprämie kann nach unserem Kenntnisstand auch Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis (z. B. infolge von Elternzeit) ruht, „anrechnungsfrei“ gewährt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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