Hallo,
ich habe ein fachliches Problem und hoffe Sie können mir da weiterhelfen, damit später in einer Prüfung keine Beanstandungen auftauchen.
Sachverhalt:
Ein sehr langjähriger Mitarbeiter tritt zum 30.09.2024 aus. Ihm wurde nachträglich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zum 01.02.2024 zuerkannt.
Sein Krankengeldbezug endete am 22.03.2024. Es erfolgten durch uns in 2024 keine Leistungen an den Mitarbeiter.
Wir möchten dem Mitarbeiter zusätzlich zu seiner Urlaubsabgeltung noch gerne eine Inflationsausgleichsprämie zahlen.
Ich bin mir jetzt wegen dem fehlenden Krankengeldbezug unsicher, ob der Mitarbeiter die Inflationsausgleichsprämie steuerfrei- und sozialversicherungsfrei erhalten darf.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir bei diesem Sachverhalt weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Grotheer
Personalbuchhaltung