Expertenforum - Inflationsausgleichsprämie

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  • 01
    Inflationsausgleichsprämie

    Hallo,

    ich habe eine kurze Frage zur Inflationsausgleichsprämie. Im Begünstigungszeitraum kann diese ja in Höhe von 3.000€ Steuer- und SV-frei ausgezahlt werden. Gilt die Grenze von den 3.000 € auch für Teilzeitkräfte oder wird der Betrag runtergerechnet?

     

  • 02
    RE: Inflationsausgleichsprämie

    Hallo S.Gundlach,


    grundsätzlich ist die Auszahlung einer Inflationsausgleichprämie bis zu einem Betrag von 3.000,00 € bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialversicherungsfrei möglich, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.


    Die Inflationsausgleichprämie kann unabhängig von der Art der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit) an Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Die Frage einer anteiligen Begrenzung der Inflationsausgleichsprämie für Teilzeitkräfte ist sozialversicherungsrechtlich nicht geregelt und obliegt somit dem Arbeitgeber.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


     

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