Hallo,
ich habe eine kurze Frage zur Inflationsausgleichsprämie. Im Begünstigungszeitraum kann diese ja in Höhe von 3.000€ Steuer- und SV-frei ausgezahlt werden. Gilt die Grenze von den 3.000 € auch für Teilzeitkräfte oder wird der Betrag runtergerechnet?