Bei der Prüfung der Überschreiter der JAE ist mir bei einer MA, die schon seit Jahren freiwillig versichert ist, aufgefallen, dass sie durch die Einbringung von Entgelt in ein Lebensarbeitszeitkonto in 2022 die JAE unterschritten hat. Leider haben wir versäumt die Prüfung der JAE bei der Erfassung der LAZ-Einbringung vorzunehmen. In der Vorschau für 2023 liegt sie unter Berücksichtigung der LAZ-Einbringung auch wieder unter JAE.
Ist es zulässig, den Beitragsgruppenschlüssel für die gesetzliche KV rückwirkend für 2022 zu erfassen?