Sehr geehrtes Expertenteam,
wir werden ab April einen Arbeitnehmer mit Wohnsitz in den Niederlanden in Vollzeit beschäftigen. Sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt wird deutlich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Er unterliegt bei uns daher unseres Erachtens lediglich der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer ist bislang in den Niederlanden bei der ASR krankenversichert (mtl. ca. 170 € Beitrag).
Kann er diese Versicherung in der Beschäftigung bei uns weiterhin aufrechterhalten?
Wenn ja, zählt diese Versicherung bei der Berechnung des Beitragszuschusses als private Krankenversicherung, ggf. in welcher Höhe besteht ein Anspruch auf Beitragszuschuss (mtl. 85 €?)?
Vielen Dank im Voraus!